Das Wichtigste zum Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung

Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung gibt Dir die Möglichkeit, Deinen Immobilienkredit nach zehn Jahren sicher und ohne Zusatzkosten zu beenden. Gerade wenn Du im Dienst viel Verantwortung trägst – ob als Polizist, Soldat, Feuerwehrmann, Arzt oder Pflegekraft – ist es gut zu wissen, welche Vorteile Dir dieses Recht bietet.

Kurz und klar für Dich zusammengefasst:

    • Du kannst Deine Baufinanzierung nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen – ganz ohne Hürden.
    • Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn Du Deinen Kredit vorzeitig ablösen möchtest.
    • Du darfst Deine Baufinanzierung nach Ablauf der Frist auch teilweise ablösen, wenn Du flexibel bleiben möchtest.
    • Das Sonderkündigungsrecht lohnt sich besonders, wenn Du aktuell deutlich bessere Zinsen bekommst und Deine monatliche Belastung spürbar senken kannst.

Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung: Dein Recht nach 10 Jahren

Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung erlaubt Dir, Deinen Immobilienkredit nach zehn Jahren ohne Zusatzkosten zu kündigen und damit Deinen Kredit vorzeitig ablösen zu können. Dieses Recht ist gesetzlich festgelegtund wurde geschaffen, damit Du langfristige Verträge an veränderte Rahmenbedingungen anpassen kannst. Gerade, wenn Du im Schichtdienst arbeitest, Einsätze hast oder beruflichen Belastungen ausgesetzt bist, kann sich Deine finanzielle Lage über die Jahre verändern.

Du profitierst dabei von folgenden Punkten:

  • Kündigung frühestens nach 10 Jahren Laufzeit
  • sechs Monate Kündigungsfrist, taggenau einzuhalten
  • keine Vorfälligkeitsentschädigung
  • vollständige oder teilweise Ablösung möglich
  • große Chance, in eine günstigere Zinsphase zu wechseln

Für viele führt allein ein Zinsunterschied von 0,2 % schon zu spürbaren Einsparungen.

Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung: Was das Gesetz Dir ermöglicht

Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung gibt Dir als Darlehensnehmer einen fairen Ausstieg aus einem langfristigen Vertrag – egal, wie viele Jahre Deine vereinbarte Zinsbindung noch laufen würde. Wenn Du Deinen Kredit vorzeitig ablösen möchtest, ist dieses Recht der zentrale Hebel, mit dem Du Dich ohne Strafkosten aus der bestehenden Finanzierung löst.

Wichtig ist dabei:

  • Die Zehnjahresfrist beginnt mit der vollständigen Auszahlung, nicht der Unterschrift
  • Nach Ablauf dieser Frist kannst Du jeden Tag kündigen
  • Du kannst die Kündigung langfristig vorbereiten und flexibel einreichen
  • Berufliche Veränderungen, ein steigendes Familienbudget oder bessere Zinsen lassen sich so gezielt nutzen

Gerade Menschen, die im Einsatzdienst, im Krankenhaus oder in der Pflege arbeiten, wissen, wie wichtig finanzielle Flexibilität ist – besonders dann, wenn sich Lebensumstände schneller ändern als geplant.

Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung richtig anwenden, um Deinen Kredit vorzeitig abzulösen

1. Das korrekte Kündigungsdatum finden für Dein Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung

Um das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung wahrzunehmen, musst Du das Datum der vollständigen Auszahlung kennen. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die zehn Jahre zu laufen. Viele schauen irrtümlich in den Kaufvertrag – relevant ist jedoch ausschließlich der Auszahlungszeitpunkt.

• Bei Neubauten: Tag der letzten Auszahlung
• Bei Bestandsimmobilien: Tag der einmaligen vollständigen Auszahlung
• Bei Unsicherheiten: Banken geben das Datum schriftlich heraus

Schon ein einziger Tag Abweichung kann die Kündigung unwirksam machen.

2. Vertragsänderungen beim Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung prüfen

Um das Sonderkündigungsrecht korrekt zu nutzen, solltest Du prüfen, ob der Vertrag später angepasst wurde. Änderungen am Zinssatz, der Zinsbindung oder der Tilgung setzen die Zehnjahresfrist neu in Gang.

Gerade bei hoher beruflicher Belastung geraten solche Anpassungen schnell in Vergessenheit – ein Blick in die Unterlagen lohnt sich.

3. Den frühesten Kündigungstermin berechnen

Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung erlaubt eine sehr genaue Planung.

• Vollauszahlung: 01.01.2020
• Kündbar ab: 02.01.2030
• Vertragsende nach sechs Monaten: 02.07.2030

Ab diesem Zeitpunkt kannst Du die Restschuld ablösen oder in eine neue Finanzierung wechseln.

4. Kündigung korrekt formulieren

Damit das Sonderkündigungsrecht anerkannt wird, muss die Kündigung klar formuliert und fristgerecht versendetwerden. Der Brief sollte enthalten:

• Darlehensnummer
• Kündigungsdatum
• Bezug auf § 489 BGB
• Unterschriften aller Darlehensnehmer
• Versand per Einschreiben

Gerade für Kunden aus Einsatz- und Schichtberufen ist es sinnvoll, die Kündigung sauber vorzubereiten, um formale Fehler zu vermeiden.

5. Anschlussfinanzierung rechtzeitig sichern

Zwischen Kündigung und Vertragsende liegen sechs Monate, in denen die Anschlussfinanzierung geregelt werden sollte.

Beispiel:
Voraussichtliche Restschuld: 380.000 € – 420.000 €

Wichtig ist eine Finanzierung mit:
• passenden Zinsen
• einer realistischen Monatsrate
• flexibler Tilgung
• optionalen Sondertilgungen

Besonders bei unregelmäßigen Arbeitszeiten sollte die monatliche Belastung auch in stressigen Phasen gut tragbar bleiben.

6. Restschuld fristgerecht begleichen

Damit das Sonderkündigungsrecht wirksam bleibt, muss die Restschuld innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende gezahlt werden. Erfolgt die Zahlung zu spät, ist die Kündigung unwirksam.

Eine exakt abgestimmte Auszahlung der neuen Finanzierung sorgt dafür, dass es hier zu keinen Problemen kommt.

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    Praktische Tipps und wichtige Hinweise für das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung

    Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung bietet viele Vorteile – aber nur, wenn Du die Regeln kennst:

    Kündigung täglich möglich nach Ablauf der zehn Jahre
    • die sechs Monate Kündigungsfrist gelten taggenau
    • die Bank kann das Sonderkündigungsrecht nicht nutzen
    Teilablösungen sind jederzeit erlaubt
    • bei mehreren Darlehen muss jedes einzeln gekündigt werden
    • bei Anschlussfinanzierungen zählt das Unterschriftsdatum

    Diese Punkte geben Dir Planungssicherheit und helfen Dir, Deine Finanzierung sauber und stressfrei zu steuern.

    Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung: Je nach Vertragsart gelten unterschiedliche Fristen

    Je nachdem, welche Art von Finanzierung Du hast, greift das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung zu verschiedenen Zeitpunkten.

    Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung für Erstfinanzierungen

    Bei Erstfinanzierungen beginnt das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung mit dem Tag der vollständigen Auszahlung.
    Ab diesem Datum kannst Du nach zehn Jahren kündigen und Deinen Kredit vorzeitig ablösen.

    Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung für Prolongationen

    Wurde Deine Finanzierung verlängert, gilt das Datum der neuen Unterschrift. Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung zählt dann nicht mehr ab der ursprünglichen Auszahlung.

    Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung für Forward-Darlehen

    Auch beim Forward-Darlehen gilt das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung. Hier zählt das Datum der Vertragsunterzeichnung. Durch die lange Vorlaufzeit kannst Du Deine Anschlussfinanzierung frühzeitig absichern.

    Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung: Sicherheit auch bei langen Zinsbindungen

    Auch wenn Du eine lange Sollzinsbindung gewählt hast, gibt Dir das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung die Freiheit, nach zehn Jahren neu zu planen. Du kannst Deinen Kredit vorzeitig ablösen, die Finanzierung optimieren und Deine monatliche Belastung anpassen – ein großer Vorteil bei Berufen mit hoher Verantwortung und wechselnden Belastungen.

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