Hauskauf unverheiratet – sicher entscheiden ohne böse Überraschungen
Viele Paare möchten sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen, auch wenn sie beim Hauskauf unverheiratet sind.
Das Wichtigste zum Hauskauf unverheiratet
- Wenn ihr beim Hauskauf unverheiratet seid, ist eine gute Absicherung besonders wichtig – vor allem für Berufsgruppen, in denen Schichtdienste, Einsatzbelastungen oder ein erhöhtes Verletzungsrisiko zum Alltag gehören.
- Klare Besitzverhältnisse und Eintragungen im Grundbuch schützen euch im Ernstfall vor Streit oder finanziellen Schäden.
- Ein Partnerschaftsvertrag sorgt dafür, dass Trennung, Todesfälle oder beruflich bedingte Risiken fair und eindeutig geregelt sind.
- Versicherungen und präzise Vertragsgestaltungen geben gerade Einsatzkräften und medizinischem Personal die Sicherheit, die sie im Alltag gewohnt sind.
Unverheiratet ein Haus kaufen – die Ausgangslage
Vielleicht sucht ihr nach Ruhepunkten zu Schichtdiensten, nach mehr Platz für eure Familie oder nach einem Rückzugsort außerhalb des Dienststresses. Ein Eigenheim ist da oft der logische nächste Schritt. Auch wenn ihr beim Hauskauf unverheiratet seid, hält euch niemand davon ab, eine gemeinsame Immobilie zu erwerben. Gerade Paare, bei denen ein Partner im Polizeidienst steht oder der andere im Krankenhaus arbeitet, wünschen sich Stabilität – und die kann ein Eigenheim bieten.
Allerdings müsst ihr euch bewusster als verheiratete Paare mit Themen wie Trennung, Eigentum oder Erbrecht befassen, weil ihr gesetzlich nicht automatisch geschützt seid. Mit den richtigen vertraglichen Regelungen lässt sich euer Hauskauf unverheiratet aber sicher und fair gestalten.
Besitzverhältnisse beim Hauskauf unverheiratet – wem gehört was?
Beim Hauskauf unverheiratet ist der Grundbucheintrag entscheidend. Eigentümer ist derjenige, der dort eingetragen ist. Das bedeutet: Nur wer im Grundbuch steht, hat gesetzlich das Nutzungs- und Bestimmungsrecht über die Immobilie. Gerade wenn einer von euch mehr Eigenkapital einbringt oder der andere wegen Schichtdienst mehr praktische Arbeiten übernimmt, sollten die Besitzanteile sauber verteilt werden – egal ob 50/50 oder im individuellen Verhältnis.
Ich erlebe bei Polizisten, Soldaten oder Pflegekräften häufig Situationen, in denen aufgrund früherer Beziehungen oder Kinder bewusst nur ein Partner ins Grundbuch eingetragen wird. Das kann sinnvoll sein – aber nur dann, wenn die finanziellen Beiträge des anderen vertraglich sauber abgesichert sind.
Unverheiratet das Haus finanzieren – wer trägt die Verantwortung?
Es funktioniert wie im Dienst: Wer unterschreibt, übernimmt Verantwortung. Beim Hauskauf unverheiratet gilt: Derjenige, der den Darlehensvertrag unterschreibt, ist der Bank gegenüber voll haftbar. Unterschreiben beide die Finanzierung, haften beide zu 100 % – unabhängig davon, wer wie viel in die Immobilie einbringt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Partner aufgrund der beruflichen Belastung ausfällt, etwa durch Verletzung im Einsatz, Dienstunfähigkeit oder Burn-out im Pflege- oder Klinikalltag. Darum sollte beim Finanzierungsgespräch klar geregelt werden, wer wie abgesichert ist und welche Reserven im Notfall greifen.
Unverheiratet das Haus finanzieren – wer trägt die finanzielle Verantwortung?
Beim Hauskauf unverheiratet gilt bei der Finanzierung dieselbe klare Logik wie im Einsatz: Wer unterschreibt, trägt die Verantwortung. Derjenige, der den Darlehensvertrag unterzeichnet, ist gegenüber der Bank vollständig haftbar. Für das Kreditinstitut spielt es keine Rolle, ob ihr verheiratet seid oder nicht – entscheidend ist allein eure Kreditwürdigkeit und die Sicherheit, dass die Raten zuverlässig gezahlt werden können.
In vielen Beziehungen stemmen beide Partner die Finanzierung gemeinsam. Haben beide den Kreditvertragunterschrieben, haften sie auch beide zu 100 Prozent – unabhängig davon, wer tatsächlich wie viel in die Immobilie einbringt oder wie die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch geregelt sind. Das bedeutet: Fällt ein Partner aus, muss der andere die vollständige Rate übernehmen.
Gerade für Menschen in Berufen mit erhöhtem Risiko – etwa Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte oder medizinisches Personal mit hohem Ausfallrisiko durch Schichtdienste – sollte dieser Punkt besonders durchdacht werden.
Ein Unfall, eine Erkrankung, eine Dienstunfähigkeit oder eine psychische Überlastung kann das Einkommen plötzlich verändern. Deshalb ist es wichtig, vor der Vertragsunterschrift genau zu prüfen:
- Wie stabil ist euer gemeinsames Einkommen?
- Könnte einer von euch den Kredit allein tragen?
- Welche Absicherungen greifen, falls ein Partner zeitweise oder dauerhaft ausfällt?
- Gibt es Reserven für Notfälle?
Eine durchdachte Strukturierung der Finanzierung sorgt dafür, dass euer Hauskauf unverheiratet nicht ins Wanken gerät – selbst wenn das Leben unvorhergesehene Wendungen nimmt.
Mit diesen Dokumenten wird deine Finanzierung und deine Immo-Auswahl zum Kinderspiel!
Warum beim Hauskauf unverheiratet ein Anwalt oder Notar unerlässlich ist
In Berufen, in denen Risiken zum Alltag gehören – ob Einsätze, körperliche Belastung oder Schichtdienste – ist ein zusätzlicher rechtlicher Schutz extrem wertvoll.
Paare ohne Trauschein leben nicht in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Euer Vermögen wird bei Trennung oder Tod nicht automatisch gerecht verteilt. Ein Anwalt oder Notar hilft euch, euren Hauskauf unverheiratet rechtlich wasserdicht zu machen:
- Besitzverhältnisse klar regeln
- Wohnrechte bestimmen
- Ausgleichszahlungen festlegen
- Absicherung im Todes- oder Trennungsfall definieren
Was für euch im Einsatz selbstverständlich ist – klare Regeln – sollte auch für eure Immobilie gelten.
Partnerschaftsvertrag – klare Regeln, weniger Risiko
Ein Partnerschaftsvertrag wirkt für viele Paare im ersten Moment unromantisch. Aber gerade in Berufen mit erhöhtem Risiko – Polizeidienst, Rettungsdienst, Bundeswehr, Klinik – ist er enorm sinnvoll.
Er klärt unter anderem:
• Wer wie viel Eigenkapital einbringt
• Wem welche Einrichtungsgegenstände gehören
• Wer im Trennungsfall im Haus bleiben darf
• Wer die Finanzierung übernimmt
• Wie Ausgleichszahlungen aussehen
Auch kann geregelt werden, was passiert, wenn ihr später doch heiratet.
Ein geregelter Hauskauf unverheiratet spart euch später Geld, Nerven und Zeit – und schützt beide Partner.
Eine GbR gründen – Immobilienkauf über eine Gesellschaft
Die GbR ist eine Möglichkeit, euren Hauskauf unverheiratet flexibel zu organisieren. Die Gesellschaft wird Eigentümerin des Hauses, nicht ihr als Einzelpersonen.
Vorteile:
• Eigentumsanteile lassen sich später leichter anpassen
• weniger Aufwand bei Erbschaften oder Trennung
• bestimmte Verschiebungen der Anteile können steuerfrei bleiben
Nachteile:
• Hoher bürokratischer Aufwand
• Buchhaltungspflicht
• Nicht für Paare geeignet, die wenig Zeit haben – was bei vielen Einsatzberufen zutrifft
Darum empfehle ich die GbR oft nur in besonderen Fällen.
Hauskauf ohne Trauschein – was bedeutet Trennung oder Tod für die Immobilie?
Mitten in der Vorfreude auf die eigenen vier Wände denkt natürlich niemand gern an Trennung oder den Verlust eines Partners. Doch gerade beim Hauskauf unverheiratet gehört es dazu, auch diese Themen frühzeitig anzusprechen – nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortungsgefühl.
Viele meiner Kunden aus Polizei, Feuerwehr, Klinik oder dem militärischen Dienst tragen im Alltag große Risiken. Umso wichtiger ist es, sich auch privat abzusichern, bevor es zu unangenehmen Überraschungen kommt. Im Folgenden zeige ich dir, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Schritte dich und deinen Partner zuverlässig schützen können.
Was passiert bei einer Trennung mit dem Haus?
Gibt es beim Hauskauf unverheiratet keine vertraglichen Vereinbarungen, gehört die Immobilie demjenigen, der im Grundbuch steht. Das ist juristisch eindeutig – unabhängig davon, wie viel Geld, Zeit oder Arbeitsleistung der andere investiert hat. Zwar gibt es für unverheiratete Paare theoretisch einen Ausgleich für sogenannte „gemeinschaftsbezogene Zuwendungen“, aber diese müssen im Streitfall nachgewiesen werden. Und das ist oft schwierig.
Steht ihr beide jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch, ist zunächst klar, wem welcher Anteil gehört. In der Trennung müssen dann zwei Fragen geklärt werden:
- Wer bleibt im Haus wohnen?
- Wie wird der andere Partner finanziell ausgezahlt?
Kommt ihr hier nicht zu einer Einigung, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung angeordnet werden. Das ist rechtlich identisch wie bei einer Scheidung, aber emotional und finanziell meist noch belastender – besonders, wenn einer von euch gerade im Schichtdienst steckt oder durch Einsätze ohnehin unter Druck steht.
Teilungsversteigerung – warum sie fast immer die schlechteste Lösung ist.
Eine Teilungsversteigerung ist im Prinzip eine Zwangsversteigerung, ausgelöst durch Uneinigkeit und nicht durch Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall muss zunächst keiner von euch im Haus bleiben. Das Problem: Bei solchen Auktionen wird selten der tatsächliche Verkehrswert erreicht. Meist liegt das Gebot deutlich darunter.
Das Gericht darf nur verkaufen, wenn das Höchstgebot mindestens 50 Prozent des ermittelten Verkehrswerts erreicht hat.
Von diesem Erlös werden Verfahrenskosten abgezogen, der Rest wird geteilt. Ziehen einer von euch den Antrag zurück, trägt er allein die bis dahin entstandenen Kosten. Noch komplizierter wird es, wenn ein Partner im Grundbuch steht, aber der andere die Baufinanzierung unterschrieben hat. Dann gehört einem das Haus – und der andere muss weiter zahlen. Weil die Bank als Gläubiger ebenfalls im Grundbuch steht, kann sie bei Zahlungsstörungen eine Zwangsversteigerung durchsetzen. Für beide Partner ist das meist die schlechteste aller Lösungen.
Darum rate ich beim Hauskauf unverheiratet immer dazu, schriftlich festzuhalten:
- Wem wie viel der Immobilie gehört
- Wer grundsätzlich bleiben darf
- Wer im Ernstfall auszahlt
- Wie hoch die Abfindung ist
- Wer die Finanzierung übernimmt
Das schafft Klarheit und verhindert Streit – besonders dann, wenn dein Arbeitsalltag ohnehin stark belastet ist.
Was passiert beim Tod eines Partners?
So schwer der Gedanke auch ist: Beim Hauskauf unverheiratet ist der Todesfall ein entscheidender Punkt, den ihr unbedingt regeln solltet.
Stell dir folgende Situation vor:
Ihr seid je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen, aber habt keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Einer von euch verstirbt plötzlich.
In diesem Fall gilt:
Der überlebende Partner ist nicht automatisch erbberechtigt
Das heißt:
Der Anteil des verstorbenen Partners geht nicht an den überlebenden Partner, sondern an dessen gesetzliche Erben – zum Beispiel:
- Kinder aus früheren Beziehungen
- Eltern
- Geschwister
Je nach Familiensituation kann das bedeuten, dass du plötzlich Mit-Eigentümer mit Menschen wirst, die du kaum kennst – oder die das Haus verkaufen wollen. Kannst du die Erben nicht auszahlen, droht genau das: Teilungsversteigerung.
Steht der verstorbene Partner allein im Grundbuch, hast du als überlebender Partner sogar nur 30 Tage, um auszuziehen, wenn die Erben Anspruch erheben. Wie ihr vorbeugen könnt
Beim Hauskauf unverheiratet ist dringend ratsam:
- Testament oder Erbvertrag aufzusetzen
- Wohn- oder Vorkaufsrechte zu vereinbaren
- im Grundbuch ein „dingliches Wohnrecht“ einzutragen
- steuerliche Freibeträge zu beachten
Unverheiratete haben nur 20.000 Euro Freibetrag in der Erbschaftssteuer. Alles darüber wird mindestens mit 30 % besteuert. Das kann schnell fünfstellige Beträge ausmachen. Gerade wenn einer von euch im Polizei-, Rettungs-, Militär- oder Klinikdienst arbeitet, wo immer ein berufliches Risiko besteht, ist eine solche Absicherung keine Formalität – sondern echte Fürsorge. Ein lebenslanges Wohnrecht für den überlebenden Partner kann verhindern, dass Erben auf einen Verkauf drängen oder dass du plötzlich dein Zuhause verlierst.
Versicherungen – wichtige Rettungsanker im Ernstfall
Auch bei der Finanzierung spielt der Todesfall eine große Rolle:
- Haben beide Partner den Kredit unterschrieben, haftet der Überlebende zu 100 %.
- Läuft die Finanzierung nur auf einen Partner, gehen die Schulden auf die Erben über. Häufig führt das zu einem erzwungenen Verkauf.
Eine Restschuldversicherung kann das verhindern:
Sie springt ein, wenn ein Kreditnehmer verstirbt, und übernimmt die noch offene Restschuld. Gerade bei hohen Summen kann das den Unterschied machen, ob ein Haus gehalten werden kann oder nicht.
Eine klug gestaltete Lebensversicherung kann ebenfalls helfen – besonders wenn sie so abgeschlossen wird, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird. Damit können:
- Erben ausgezahlt
- Pflichtanteile beglichen
- oder die Finanzierung weitergeführt werden
Habt ihr die Immobilie als GbR gekauft, sollte im Gesellschaftervertrag geregelt sein, wie Anteile im Sterbefall übertragen werden. Der überlebende Partner muss aber mit Grundbuchkosten und eventuell Grunderwerbsteuer rechnen.
Warum eine gute Beratung beim Hauskauf unverheiratet entscheidend ist
Egal, ob du im OP arbeitest, auf Streife gehst, Einsätze fährst oder in der Kaserne dienst – dein Alltag erfordert oft mehr Energie als der vieler anderer Menschen. Beim Thema Immobilien solltest du deshalb keine Unsicherheiten riskieren. Wenn ihr die Dinge offen besprecht, Risiken einplant und Verträge sauber gestaltet, steht eurem Eigenheim ohne Trauschein nichts im Weg. Ich begleite dich gern – vom ersten Gedanken über Finanzierung, Absicherung, Grundbuch bis hin zur langfristigen Sicherheit.
Ich freue mich auf alle deine Fragen.